Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Augsburg / externer Whistleblower-Beauftragter Augsburg
Hilfe für den Hinweisgeberschutz bundesweit verfügbar ✓. Dazu pauschale Kosten ✓. Also alles inklusive ✓. Mit pragmatischen Lösungen, die hilfreich sind ✓. Denn der externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Augsburg hilft im Hinweisgeberschutz sofort ✓. Nehmen Sie deshalb jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot. So dass auf die Hinweisgeberschutz am Arbeitsplatz Verlass ist. Suche externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Augsburg.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Augsburg Vorteile
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass insbesondere Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Beschäftigungsgeber sind Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen. Eine Meldestelle zur Meldung von Hinweisen durch Beschäftigte. Die Meldestelle wird vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten betrieben.
Pragmatische Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Beauftragung eines Hinweisgeberschutz-Beauftragten.
- Information Ihrer Beschäftigten zum Hinweisgeberschutz.
- Betrieb Ihrer internen Meldestelle (inkl. Möglichkeit der anonymen Meldung; dies schafft zusätzliches Vertrauen bei Ihren Beschäftigten).
- Meldungen sind neben der Meldestelle auch in Textform oder mündlich möglich.
- Meldungen Ihrer Beschäftigten werden direkt geprüft und die Meldung dann bestätigt.
- Weitere Informationen zur Meldung werden eingeholt, wenn nötig. Die Meldung wird untersucht.
- Der Kontakt zum Meldenden wird gehalten.
- Folgemaßnahmen werden ergriffen: z.B. Einstellen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Oder das Führen weiterer interner Untersuchungen vor Ort in Augsburg.
- Alle Daten werden rechtssicher und fristkonform gelöscht.
Alles passend für Ihr Unternehmen. Und für den Einzelfall. Da der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte Augsburg individuell hilft. Denn nur so können Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Weitere Informationen zu den Leistungen des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Augsburg.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Augsburg Kosten
Wie hoch sind die Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Augsburg? Eine monatliche Pauschale deckt alle Aufwendungen in Augsburg ab. Und zwar all inclusive. Also alles enthalten. Nur im sehr seltenen Fall ist auch ein Termin vor Ort (z.B. in Augsburg) nötig. Auch dies bieten wir bei Bedarf pauschal an. Denn nur so bleibt der Hinweisgeberschutz für Sie planbar.
Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Augsburg.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Augsburg (externer Whistleblower-Beauftragter Augsburg) News
News des BMJ
- 10.03.2025 Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes
- 18.06.2024 Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
- 06.05.2024 Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung – IntermAufwErsV)
- 03.12.2024 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
- 28.03.2025 Erste Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
Die Luftverkehrsschlichtungsverordnung regelt die Schlichtung von Ansprüchen von Fluggästen gegen Luftfahrtunternehmen insbesondere aus der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ziel von Schlichtungsverfahren ist es, Streitigkeiten zügig einer außergerichtlichen Einigung der Beteiligten zuzuführen und damit einer raschen und kostengünstigen Streitbeilegung im Einvernehmen der Beteiligten zu dienen. Die Luftverkehrsschlichtung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Sie dient den Interessen von Reisenden und Luftverkehrsunternehmen gleichermaßen. … weiter lesen
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Augsburg (externer Whistleblower-Beauftragter Augsburg)
Den externer Hinweisgeberschutzbeauftragten Augsburg (externen Whistleblower-Beauftragten Augsburg) erhalten Sie nicht nur in Augsburg.
Wo der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter (Whistleblower-Beauftragter) tätig ist
Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter Augsburg (Whistleblower-Beauftragter Augsburg) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier:
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Alb-Donau-Kreis (Whistleblower-Beauftragter Alb-Donau-Kreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Birkenfeld (Whistleblower-Beauftragter Birkenfeld).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Calw (Whistleblower-Beauftragter Calw).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Eifelkreis Bitburg-Prüm (Whistleblower-Beauftragter Eifelkreis Bitburg-Prüm).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Emmendingen (Whistleblower-Beauftragter Emmendingen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Fulda (Whistleblower-Beauftragter Fulda).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Hannover (Whistleblower-Beauftragter Hannover).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Homburg (Whistleblower-Beauftragter Homburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ingelheim am Rhein (Whistleblower-Beauftragter Ingelheim am Rhein).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ingolstadt (Whistleblower-Beauftragter Ingolstadt).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Limburg-Weilburg (Whistleblower-Beauftragter Limburg-Weilburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Merzig-Wadern (Whistleblower-Beauftragter Merzig-Wadern).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Moers (Whistleblower-Beauftragter Moers).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Neuburg an der Donau (Whistleblower-Beauftragter Neuburg an der Donau).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Neunkirchen (Whistleblower-Beauftragter Neunkirchen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Neustadt (Whistleblower-Beauftragter Neustadt).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ostalbkreis (Whistleblower-Beauftragter Ostalbkreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Pforzheim (Whistleblower-Beauftragter Pforzheim).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Remscheid (Whistleblower-Beauftragter Remscheid).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rhein-Neckar-Kreis (Whistleblower-Beauftragter Rhein-Neckar-Kreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rheingau-Taunus-Kreis (Whistleblower-Beauftragter Rheingau-Taunus-Kreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rodalben (Whistleblower-Beauftragter Rodalben).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rosenheim (Whistleblower-Beauftragter Rosenheim).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Schwäbisch Hall (Whistleblower-Beauftragter Schwäbisch Hall).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Südwestpfalz (Whistleblower-Beauftragter Südwestpfalz).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Vaihingen an der Enz (Whistleblower-Beauftragter Vaihingen an der Enz).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Waldeck-Frankenberg (Whistleblower-Beauftragter Waldeck-Frankenberg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Worms (Whistleblower-Beauftragter Worms).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Würzburg (Whistleblower-Beauftragter Würzburg).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bayern (externer Whistleblower-Beauftragter Bayern).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Baden-Württemberg (externer Whistleblower-Beauftragter Baden-Württemberg).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hessen (externer Whistleblower-Beauftragter Hessen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalen (externer Whistleblower-Beauftragter Nordrhein-Westfalen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz (externer Whistleblower-Beauftragter Rheinland-Pfalz).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Saarland (externer Whistleblower-Beauftragter Saarland).