Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankfurt am Main / externer Whistleblower-Beauftragter Frankfurt am Main
Hilfe für den Hinweisgeberschutz bundesweit verfügbar ✓. Dazu pauschale Kosten ✓. Also alles inklusive ✓. Mit pragmatischen Lösungen, die hilfreich sind ✓. Denn der externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Frankfurt am Main hilft im Hinweisgeberschutz sofort ✓. Nehmen Sie deshalb jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot. So dass auf die Hinweisgeberschutz am Arbeitsplatz Verlass ist. Suche externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Frankfurt am Main.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Frankfurt am Main Vorteile
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass insbesondere Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Beschäftigungsgeber sind Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen. Eine Meldestelle zur Meldung von Hinweisen durch Beschäftigte. Die Meldestelle wird vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten betrieben.
Pragmatische Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Beauftragung eines Hinweisgeberschutz-Beauftragten.
- Information Ihrer Beschäftigten zum Hinweisgeberschutz.
- Betrieb Ihrer internen Meldestelle (inkl. Möglichkeit der anonymen Meldung; dies schafft zusätzliches Vertrauen bei Ihren Beschäftigten).
- Meldungen sind neben der Meldestelle auch in Textform oder mündlich möglich.
- Meldungen Ihrer Beschäftigten werden direkt geprüft und die Meldung dann bestätigt.
- Weitere Informationen zur Meldung werden eingeholt, wenn nötig. Die Meldung wird untersucht.
- Der Kontakt zum Meldenden wird gehalten.
- Folgemaßnahmen werden ergriffen: z.B. Einstellen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Oder das Führen weiterer interner Untersuchungen vor Ort in Frankfurt am Main.
- Alle Daten werden rechtssicher und fristkonform gelöscht.
Alles passend für Ihr Unternehmen. Und für den Einzelfall. Da der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte Frankfurt am Main individuell hilft. Denn nur so können Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankfurt am Main Kosten
Wie hoch sind die Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Frankfurt am Main? Eine monatliche Pauschale deckt alle Aufwendungen in Frankfurt am Main ab. Und zwar all inclusive. Also alles enthalten. Nur im sehr seltenen Fall ist auch ein Termin vor Ort (z.B. in Frankfurt am Main) nötig. Auch dies bieten wir bei Bedarf pauschal an. Denn nur so bleibt der Hinweisgeberschutz für Sie planbar.
Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Frankfurt am Main.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankfurt am Main (externer Whistleblower-Beauftragter Frankfurt am Main) News
News des BMJ
- 10.03.2025 Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes
- 18.06.2024 Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
- 06.05.2024 Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung – IntermAufwErsV)
- 03.12.2024 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
- 28.03.2025 Erste Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
Die Luftverkehrsschlichtungsverordnung regelt die Schlichtung von Ansprüchen von Fluggästen gegen Luftfahrtunternehmen insbesondere aus der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ziel von Schlichtungsverfahren ist es, Streitigkeiten zügig einer außergerichtlichen Einigung der Beteiligten zuzuführen und damit einer raschen und kostengünstigen Streitbeilegung im Einvernehmen der Beteiligten zu dienen. Die Luftverkehrsschlichtung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Sie dient den Interessen von Reisenden und Luftverkehrsunternehmen gleichermaßen. … weiter lesen
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankfurt am Main (externer Whistleblower-Beauftragter Frankfurt am Main)
Den externer Hinweisgeberschutzbeauftragten Frankfurt am Main (externen Whistleblower-Beauftragten Frankfurt am Main) erhalten Sie nicht nur in Frankfurt am Main.
Wo der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter (Whistleblower-Beauftragter) tätig ist
Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankfurt am Main (Whistleblower-Beauftragter Frankfurt am Main) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier:
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Alfdorf (Whistleblower-Beauftragter Alfdorf).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Amberg (Whistleblower-Beauftragter Amberg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bochum (Whistleblower-Beauftragter Bochum).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bruchsal (Whistleblower-Beauftragter Bruchsal).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Deggendorf (Whistleblower-Beauftragter Deggendorf).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Dietzenbach (Whistleblower-Beauftragter Dietzenbach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Dortmund (Whistleblower-Beauftragter Dortmund).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Frankfurt am Main (Whistleblower-Beauftragter Frankfurt am Main).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Fulda (Whistleblower-Beauftragter Fulda).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Gütersloh (Whistleblower-Beauftragter Gütersloh).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Kaufbeuren (Whistleblower-Beauftragter Kaufbeuren).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Limburg an der Lahn (Whistleblower-Beauftragter Limburg an der Lahn).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Lindau (Bodensee) (Whistleblower-Beauftragter Lindau (Bodensee)).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Lörrach (Whistleblower-Beauftragter Lörrach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ludwigshafen (Whistleblower-Beauftragter Ludwigshafen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Marburg (Whistleblower-Beauftragter Marburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Marsberg (Whistleblower-Beauftragter Marsberg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Offenburg (Whistleblower-Beauftragter Offenburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Recklinghausen (Whistleblower-Beauftragter Recklinghausen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rothenburg ob der Tauber (Whistleblower-Beauftragter Rothenburg ob der Tauber).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Schwandorf (Whistleblower-Beauftragter Schwandorf).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Schweinfurt (Whistleblower-Beauftragter Schweinfurt).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Südliche Weinstraße (Whistleblower-Beauftragter Südliche Weinstraße).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Südwestpfalz (Whistleblower-Beauftragter Südwestpfalz).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Trier (Whistleblower-Beauftragter Trier).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Villingen-Schwenningen (Whistleblower-Beauftragter Villingen-Schwenningen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Weißenburg in Bayern (Whistleblower-Beauftragter Weißenburg in Bayern).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Wetteraukreis (Whistleblower-Beauftragter Wetteraukreis).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bayern (externer Whistleblower-Beauftragter Bayern).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Baden-Württemberg (externer Whistleblower-Beauftragter Baden-Württemberg).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hessen (externer Whistleblower-Beauftragter Hessen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalen (externer Whistleblower-Beauftragter Nordrhein-Westfalen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz (externer Whistleblower-Beauftragter Rheinland-Pfalz).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Saarland (externer Whistleblower-Beauftragter Saarland).