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Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hamburg / externer Whistleblower-Beauftragter Hamburg

externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter

Hilfe für den Hinweisgeberschutz bundesweit verfügbar . Dazu pauschale Kosten . Also alles inklusive . Mit pragmatischen Lösungen, die hilfreich sind . Denn der externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Hamburg hilft im Hinweisgeberschutz sofort . Nehmen Sie deshalb jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot. So dass auf die Hinweisgeberschutz am Arbeitsplatz Verlass ist. Suche externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Hamburg.

Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Hamburg Vorteile

Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass insbesondere Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Beschäftigungsgeber sind Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen. Eine Meldestelle zur Meldung von Hinweisen durch Beschäftigte. Die Meldestelle wird vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten betrieben.

Pragmatische Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:

  • Beauftragung eines Hinweisgeberschutz-Beauftragten.
  • Information Ihrer Beschäftigten zum Hinweisgeberschutz.
  • Betrieb Ihrer internen Meldestelle (inkl. Möglichkeit der anonymen Meldung; dies schafft zusätzliches Vertrauen bei Ihren Beschäftigten).
  • Meldungen sind neben der Meldestelle auch in Textform oder mündlich möglich.
  • Meldungen Ihrer Beschäftigten werden direkt geprüft und die Meldung dann bestätigt.
  • Weitere Informationen zur Meldung werden eingeholt, wenn nötig. Die Meldung wird untersucht.
  • Der Kontakt zum Meldenden wird gehalten.
  • Folgemaßnahmen werden ergriffen: z.B. Einstellen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Oder das Führen weiterer interner Untersuchungen vor Ort in Hamburg.
  • Alle Daten werden rechtssicher und fristkonform gelöscht.

Alles passend für Ihr Unternehmen. Und für den Einzelfall. Da der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte Hamburg individuell hilft. Denn nur so können Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.

Weitere Informationen zu den Leistungen des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Hamburg.

Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hamburg Kosten

Wie hoch sind die Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Hamburg? Eine monatliche Pauschale deckt alle Aufwendungen in Hamburg ab. Und zwar all inclusive. Also alles enthalten. Nur im sehr seltenen Fall ist auch ein Termin vor Ort (z.B. in Hamburg) nötig. Auch dies bieten wir bei Bedarf pauschal an. Denn nur so bleibt der Hinweisgeberschutz für Sie planbar.

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot für den externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Hamburg an.

Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Hamburg.

Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hamburg (externer Whistleblower-Beauftragter Hamburg) News

News des BMJ

Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hamburg (externer Whistleblower-Beauftragter Hamburg)

Den externer Hinweisgeberschutzbeauftragten Hamburg (externen Whistleblower-Beauftragten Hamburg) erhalten Sie nicht nur in Hamburg.

Wo der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter (Whistleblower-Beauftragter) tätig ist

Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter Hamburg (Whistleblower-Beauftragter Hamburg) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier: