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Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Neu-Ulm / externer Whistleblower-Beauftragter Neu-Ulm

externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter

Hilfe für den Hinweisgeberschutz bundesweit verfügbar . Dazu pauschale Kosten . Also alles inklusive . Mit pragmatischen Lösungen, die hilfreich sind . Denn der externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Neu-Ulm hilft im Hinweisgeberschutz sofort . Nehmen Sie deshalb jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot. So dass auf die Hinweisgeberschutz am Arbeitsplatz Verlass ist. Suche externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter in Neu-Ulm.

Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Neu-Ulm Vorteile

Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass insbesondere Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Beschäftigungsgeber sind Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen. Eine Meldestelle zur Meldung von Hinweisen durch Beschäftigte. Die Meldestelle wird vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten betrieben.

Pragmatische Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:

  • Beauftragung eines Hinweisgeberschutz-Beauftragten.
  • Information Ihrer Beschäftigten zum Hinweisgeberschutz.
  • Betrieb Ihrer internen Meldestelle (inkl. Möglichkeit der anonymen Meldung; dies schafft zusätzliches Vertrauen bei Ihren Beschäftigten).
  • Meldungen sind neben der Meldestelle auch in Textform oder mündlich möglich.
  • Meldungen Ihrer Beschäftigten werden direkt geprüft und die Meldung dann bestätigt.
  • Weitere Informationen zur Meldung werden eingeholt, wenn nötig. Die Meldung wird untersucht.
  • Der Kontakt zum Meldenden wird gehalten.
  • Folgemaßnahmen werden ergriffen: z.B. Einstellen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Oder das Führen weiterer interner Untersuchungen vor Ort in Neu-Ulm.
  • Alle Daten werden rechtssicher und fristkonform gelöscht.

Alles passend für Ihr Unternehmen. Und für den Einzelfall. Da der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte Neu-Ulm individuell hilft. Denn nur so können Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.

Weitere Informationen zu den Leistungen des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Neu-Ulm.

Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Neu-Ulm Kosten

Wie hoch sind die Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Neu-Ulm? Eine monatliche Pauschale deckt alle Aufwendungen in Neu-Ulm ab. Und zwar all inclusive. Also alles enthalten. Nur im sehr seltenen Fall ist auch ein Termin vor Ort (z.B. in Neu-Ulm) nötig. Auch dies bieten wir bei Bedarf pauschal an. Denn nur so bleibt der Hinweisgeberschutz für Sie planbar.

Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot für den externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Neu-Ulm an.

Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Neu-Ulm.

Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Neu-Ulm (externer Whistleblower-Beauftragter Neu-Ulm) News

News des BMJ

Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Neu-Ulm (externer Whistleblower-Beauftragter Neu-Ulm)

Den externer Hinweisgeberschutzbeauftragten Neu-Ulm (externen Whistleblower-Beauftragten Neu-Ulm) erhalten Sie nicht nur in Neu-Ulm.

Wo der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter (Whistleblower-Beauftragter) tätig ist

Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter Neu-Ulm (Whistleblower-Beauftragter Neu-Ulm) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier: