Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis / externer Whistleblower-Beauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis
Hilfe für den Hinweisgeberschutz bundesweit verfügbar ✓. Dazu pauschale Kosten ✓. Also alles inklusive ✓. Mit pragmatischen Lösungen, die hilfreich sind ✓. Denn der externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis hilft im Hinweisgeberschutz sofort ✓. Nehmen Sie deshalb jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot. So dass auf die Hinweisgeberschutz am Arbeitsplatz Verlass ist. Suche externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Rhein-Hunsrück-Kreis.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis Vorteile
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass insbesondere Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Beschäftigungsgeber sind Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen. Eine Meldestelle zur Meldung von Hinweisen durch Beschäftigte. Die Meldestelle wird vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten betrieben.
Pragmatische Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Beauftragung eines Hinweisgeberschutz-Beauftragten.
- Information Ihrer Beschäftigten zum Hinweisgeberschutz.
- Betrieb Ihrer internen Meldestelle (inkl. Möglichkeit der anonymen Meldung; dies schafft zusätzliches Vertrauen bei Ihren Beschäftigten).
- Meldungen sind neben der Meldestelle auch in Textform oder mündlich möglich.
- Meldungen Ihrer Beschäftigten werden direkt geprüft und die Meldung dann bestätigt.
- Weitere Informationen zur Meldung werden eingeholt, wenn nötig. Die Meldung wird untersucht.
- Der Kontakt zum Meldenden wird gehalten.
- Folgemaßnahmen werden ergriffen: z.B. Einstellen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Oder das Führen weiterer interner Untersuchungen vor Ort im Rhein-Hunsrück-Kreis.
- Alle Daten werden rechtssicher und fristkonform gelöscht.
Alles passend für Ihr Unternehmen. Und für den Einzelfall. Da der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte Rhein-Hunsrück-Kreis individuell hilft. Denn nur so können Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis Kosten
Wie hoch sind die Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Rhein-Hunsrück-Kreis? Eine monatliche Pauschale deckt alle Aufwendungen im Rhein-Hunsrück-Kreis ab. Und zwar all inclusive. Also alles enthalten. Nur im sehr seltenen Fall ist auch ein Termin vor Ort (z.B. in Rhein-Hunsrück-Kreis) nötig. Auch dies bieten wir bei Bedarf pauschal an. Denn nur so bleibt der Hinweisgeberschutz für Sie planbar.
Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Rhein-Hunsrück-Kreis.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis (externer Whistleblower-Beauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis) News
News des BMJ
- 10.03.2025 Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes
- 18.06.2024 Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
- 06.05.2024 Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung – IntermAufwErsV)
- 03.12.2024 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
- 28.03.2025 Erste Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
Die Luftverkehrsschlichtungsverordnung regelt die Schlichtung von Ansprüchen von Fluggästen gegen Luftfahrtunternehmen insbesondere aus der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ziel von Schlichtungsverfahren ist es, Streitigkeiten zügig einer außergerichtlichen Einigung der Beteiligten zuzuführen und damit einer raschen und kostengünstigen Streitbeilegung im Einvernehmen der Beteiligten zu dienen. Die Luftverkehrsschlichtung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Sie dient den Interessen von Reisenden und Luftverkehrsunternehmen gleichermaßen. … weiter lesen
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis (externer Whistleblower-Beauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis)
Den externer Hinweisgeberschutzbeauftragten Rhein-Hunsrück-Kreis (externen Whistleblower-Beauftragten Rhein-Hunsrück-Kreis) erhalten Sie nicht nur in Rhein-Hunsrück-Kreis.
Wo der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter (Whistleblower-Beauftragter) tätig ist
Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis (Whistleblower-Beauftragter Rhein-Hunsrück-Kreis) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier:
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bad Reichenhall (Whistleblower-Beauftragter Bad Reichenhall).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bayreuth (Whistleblower-Beauftragter Bayreuth).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bernkastel Wittlich (Whistleblower-Beauftragter Bernkastel Wittlich).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Biberach (Whistleblower-Beauftragter Biberach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Birkenfeld (Whistleblower-Beauftragter Birkenfeld).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bodenseekreis (Whistleblower-Beauftragter Bodenseekreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Breisgau-Hochschwarzwald (Whistleblower-Beauftragter Breisgau-Hochschwarzwald).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Darmstadt-Dieburg (Whistleblower-Beauftragter Darmstadt-Dieburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Emmendingen (Whistleblower-Beauftragter Emmendingen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Forchheim (Whistleblower-Beauftragter Forchheim).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Freising (Whistleblower-Beauftragter Freising).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Günzburg (Whistleblower-Beauftragter Günzburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Herne (Whistleblower-Beauftragter Herne).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Hersfeld-Rotenburg (Whistleblower-Beauftragter Hersfeld-Rotenburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Kaufbeuren (Whistleblower-Beauftragter Kaufbeuren).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Kempten (Allgäu) (Whistleblower-Beauftragter Kempten (Allgäu)).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Koblenz (Whistleblower-Beauftragter Koblenz).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Lindau (Bodensee) (Whistleblower-Beauftragter Lindau (Bodensee)).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Lörrach (Whistleblower-Beauftragter Lörrach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Marburg (Whistleblower-Beauftragter Marburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Mönchengladbach (Whistleblower-Beauftragter Mönchengladbach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Neuburg an der Donau (Whistleblower-Beauftragter Neuburg an der Donau).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Odenwaldkreis (Whistleblower-Beauftragter Odenwaldkreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ostalbkreis (Whistleblower-Beauftragter Ostalbkreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ottweiler (Whistleblower-Beauftragter Ottweiler).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Passau (Whistleblower-Beauftragter Passau).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ramstein (Whistleblower-Beauftragter Ramstein).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Saarlouis (Whistleblower-Beauftragter Saarlouis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Schwabach (Whistleblower-Beauftragter Schwabach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Sigmaringen (Whistleblower-Beauftragter Sigmaringen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Speyer (Whistleblower-Beauftragter Speyer).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Villingen-Schwenningen (Whistleblower-Beauftragter Villingen-Schwenningen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Waldshut-Tiengen (Whistleblower-Beauftragter Waldshut-Tiengen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Wetzlar (Whistleblower-Beauftragter Wetzlar).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Wiesloch (Whistleblower-Beauftragter Wiesloch).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Wuppertal (Whistleblower-Beauftragter Wuppertal).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bayern (externer Whistleblower-Beauftragter Bayern).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Baden-Württemberg (externer Whistleblower-Beauftragter Baden-Württemberg).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hessen (externer Whistleblower-Beauftragter Hessen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalen (externer Whistleblower-Beauftragter Nordrhein-Westfalen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz (externer Whistleblower-Beauftragter Rheinland-Pfalz).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Saarland (externer Whistleblower-Beauftragter Saarland).