Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Pfalz-Kreis / externer Whistleblower-Beauftragter Rhein-Pfalz-Kreis
Hilfe für den Hinweisgeberschutz bundesweit verfügbar ✓. Dazu pauschale Kosten ✓. Also alles inklusive ✓. Mit pragmatischen Lösungen, die hilfreich sind ✓. Denn der externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rhein-Pfalz-Kreis hilft im Hinweisgeberschutz sofort ✓. Nehmen Sie deshalb jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot. So dass auf die Hinweisgeberschutz am Arbeitsplatz Verlass ist. Suche externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter im Rhein-Pfalz-Kreis.
Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rhein-Pfalz-Kreis Vorteile
Das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt, dass insbesondere Beschäftigungsgeber ab 50 Beschäftigten eine Meldestelle einrichten. Beschäftigungsgeber sind Unternehmen aber auch öffentliche Einrichtungen. Eine Meldestelle zur Meldung von Hinweisen durch Beschäftigte. Die Meldestelle wird vom Hinweisgeberschutz-Beauftragten betrieben.
Pragmatische Hilfe, die Sie für einen ordnungsgemäßen Hinweisgeberschutz benötigen:
- Beauftragung eines Hinweisgeberschutz-Beauftragten.
- Information Ihrer Beschäftigten zum Hinweisgeberschutz.
- Betrieb Ihrer internen Meldestelle (inkl. Möglichkeit der anonymen Meldung; dies schafft zusätzliches Vertrauen bei Ihren Beschäftigten).
- Meldungen sind neben der Meldestelle auch in Textform oder mündlich möglich.
- Meldungen Ihrer Beschäftigten werden direkt geprüft und die Meldung dann bestätigt.
- Weitere Informationen zur Meldung werden eingeholt, wenn nötig. Die Meldung wird untersucht.
- Der Kontakt zum Meldenden wird gehalten.
- Folgemaßnahmen werden ergriffen: z.B. Einstellen des Verfahrens aus Mangel an Beweisen. Oder das Führen weiterer interner Untersuchungen vor Ort im Rhein-Pfalz-Kreis.
- Alle Daten werden rechtssicher und fristkonform gelöscht.
Alles passend für Ihr Unternehmen. Und für den Einzelfall. Da der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte Rhein-Pfalz-Kreis individuell hilft. Denn nur so können Sie sich wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Pfalz-Kreis Kosten
Wie hoch sind die Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Rhein-Pfalz-Kreis? Eine monatliche Pauschale deckt alle Aufwendungen im Rhein-Pfalz-Kreis ab. Und zwar all inclusive. Also alles enthalten. Nur im sehr seltenen Fall ist auch ein Termin vor Ort (z.B. in Rhein-Pfalz-Kreis) nötig. Auch dies bieten wir bei Bedarf pauschal an. Denn nur so bleibt der Hinweisgeberschutz für Sie planbar.
Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten Rhein-Pfalz-Kreis.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Pfalz-Kreis (externer Whistleblower-Beauftragter Rhein-Pfalz-Kreis) News
News des BMJ
- 10.03.2025 Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 des Hinweisgeberschutzgesetzes
- 18.06.2024 Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, des Justizkostenrechts sowie des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)
- 06.05.2024 Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung – IntermAufwErsV)
- 03.12.2024 Zweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
- 28.03.2025 Erste Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
Die Luftverkehrsschlichtungsverordnung regelt die Schlichtung von Ansprüchen von Fluggästen gegen Luftfahrtunternehmen insbesondere aus der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Ziel von Schlichtungsverfahren ist es, Streitigkeiten zügig einer außergerichtlichen Einigung der Beteiligten zuzuführen und damit einer raschen und kostengünstigen Streitbeilegung im Einvernehmen der Beteiligten zu dienen. Die Luftverkehrsschlichtung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Sie dient den Interessen von Reisenden und Luftverkehrsunternehmen gleichermaßen. … weiter lesen
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Pfalz-Kreis (externer Whistleblower-Beauftragter Rhein-Pfalz-Kreis)
Den externer Hinweisgeberschutzbeauftragten Rhein-Pfalz-Kreis (externen Whistleblower-Beauftragten Rhein-Pfalz-Kreis) erhalten Sie nicht nur in Rhein-Pfalz-Kreis.
Wo der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter (Whistleblower-Beauftragter) tätig ist
Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragter Rhein-Pfalz-Kreis (Whistleblower-Beauftragter Rhein-Pfalz-Kreis) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier:
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Augsburg (Whistleblower-Beauftragter Augsburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Berlin (Whistleblower-Beauftragter Berlin).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Bodenseekreis (Whistleblower-Beauftragter Bodenseekreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Cochem-Zell (Whistleblower-Beauftragter Cochem-Zell).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Dinkelsbühl (Whistleblower-Beauftragter Dinkelsbühl).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Donnersbergkreis (Whistleblower-Beauftragter Donnersbergkreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Frankenthal (Whistleblower-Beauftragter Frankenthal).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Gießen (Whistleblower-Beauftragter Gießen).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Groß-Gerau (Whistleblower-Beauftragter Groß-Gerau).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Hersfeld-Rotenburg (Whistleblower-Beauftragter Hersfeld-Rotenburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Lindau (Bodensee) (Whistleblower-Beauftragter Lindau (Bodensee)).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ludwigsburg (Whistleblower-Beauftragter Ludwigsburg).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Mosbach (Whistleblower-Beauftragter Mosbach).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Obersulm (Whistleblower-Beauftragter Obersulm).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rastatt (Whistleblower-Beauftragter Rastatt).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Rheingau-Taunus-Kreis (Whistleblower-Beauftragter Rheingau-Taunus-Kreis).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Saarbrücken (Whistleblower-Beauftragter Saarbrücken).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Ulm (Whistleblower-Beauftragter Ulm).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Vulkaneifel (Whistleblower-Beauftragter Vulkaneifel).
- Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter Waldshut-Tiengen (Whistleblower-Beauftragter Waldshut-Tiengen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bayern (externer Whistleblower-Beauftragter Bayern).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Baden-Württemberg (externer Whistleblower-Beauftragter Baden-Württemberg).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hessen (externer Whistleblower-Beauftragter Hessen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalen (externer Whistleblower-Beauftragter Nordrhein-Westfalen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz (externer Whistleblower-Beauftragter Rheinland-Pfalz).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Saarland (externer Whistleblower-Beauftragter Saarland).