Externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter / externer Whistleblower-Beauftragter
Hilfe zum Hinweisgeberschutz nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) jetzt ✓. Und Sie haben keine Probleme mehr mit den gesetzlichen Pflichten zum Hinweisgeberschutz ✓. Denn ein externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter setzt diese Pflichten für Sie um ✓. Und zwar konstruktiv und pragmatisch ✓. Mit Lösungen, die greifen ✓. Was wann und warum wie gemacht werden muss ✓. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Und prüfen Sie ein kostenloses Angebot.
Hinweisgeberschutz ist entscheidend für das Aufdecken und Verhindern von Missständen in Unternehmen. Ein externer Hinweisgeberschutz-Beauftragter bietet spezialisierte Unterstützung und gewährleistet die Integrität und Effektivität der Whistleblowing-Prozesse.
Rechtlicher Rahmen für den Hinweisgeberschutz in Deutschland
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland stellt sicher, dass Whistleblower geschützt werden und ihre Hinweise vertraulich behandelt werden. Es definiert klare Vorgaben für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen sowie für den Schutz der Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Vorteile
Unsere Expertise und unser Engagement für den Schutz von Hinweisgebern bieten zahlreiche Vorteile:
- Unparteilichkeit: Als externe Experten gewährleisten wir eine objektive und faire Behandlung aller Hinweise.
- Umfassende Fachkenntnisse: Als jahrelanger Experte verfügt der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte über umfassende Kenntnisse in Betriebswirtschaft, IT und Recht. Unsere Erfahrung und unser Wissen im Bereich Hinweisgeberschutz garantieren die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
- Risikominderung: Durch unsere Dienstleistungen können Unternehmen rechtliche Risiken minimieren und ihre Integrität stärken.
- Leistungen all-in: Ein Schutz rundum. Bestellen Sie deshalb den externen Hinweisgeberschutzbeauftragten. Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte kümmert sich um alles, was nötig ist. So dass Ihr Unternehmen konform zum Hinweisgeberschutzgesetz ist.
- Meldestelle inklusive: Zu den Leistungen des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten zählt auch der Betrieb der internen Meldestelle. Dies ist eine gesetzliche Forderung an Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten.
- Sichere Kommunikationskanäle: Wir nutzen verschlüsselte Plattformen, um die Sicherheit der Hinweise zu gewährleisten.
- Strenge Vertraulichkeitsvereinbarungen: Alle Beteiligten unterliegen strikten Vertraulichkeitsregeln, um den Schutz der Hinweisgeber sicherzustellen.
- Effizienz: Unsere Prozesse sind darauf ausgelegt, Hinweise schnell und effektiv zu bearbeiten.
Weitere Info zu den Leistungen des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Kosten
Wie hoch sind die Kosten durch den externen Hinweisgeberschutzbeauftragten?
Eine monatliche Pauschale die sich an der Anzahl der Beschäftigten orientiert deckt das Wesentliche ab: vom Betrieb der internen Meldestelle, Prüfung eingehender Meldungen, Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber und Folgemaßnahmen.
In sehr seltenen Fällen können auch Ermittlungen vor Ort nötig werden, dies erfolgt im Bedarfsfall nach vorab vereinbarten Aufwandspauschalen.
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot für den externen Hinweisgeberschutzbeauftragten an.
Weitere Info zu den Kosten des externen Hinweisgeberschutzbeauftragten.
Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Deutschland
Der externe Hinweisgeberschutzbeauftragte (HGSB) / der externe Whistleblower-Beauftragte (WBB) ist deutschlandweit tätig. Z.B. auch hier:
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bayern (externer Whistleblower-Beauftragter Bayern).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Baden-Württemberg (externer Whistleblower-Beauftragter Baden-Württemberg).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hessen (externer Whistleblower-Beauftragter Hessen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Nordrhein-Westfalen (externer Whistleblower-Beauftragter Nordrhein-Westfalen).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz (externer Whistleblower-Beauftragter Rheinland-Pfalz).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Saarland (externer Whistleblower-Beauftragter Saarland).
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Aschaffenburg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Augsburg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Baden-Baden.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bensheim.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Berlin.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bingen.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bonn.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Bruchsal.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Darmstadt.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankenthal.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Frankfurt am Main.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Freiburg im Breisgau.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Fulda.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Germersheim.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hamburg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Hanau.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Heidelberg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Heilbronn.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Homburg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Ingelheim am Rhein.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Kaiserslautern.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Karlsruhe.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Koblenz.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Köln.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Landstuhl.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Ludwigshafen.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Mainz.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Mannheim.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter München.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Neustadt.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Offenbach.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Offenburg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Pirmasens.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Ramstein.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Saarbrücken.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Speyer.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Stuttgart.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Ulm.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Vaihingen an der Enz.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Walldorf.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Weinheim.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Wiesbaden.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Wiesloch.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Worms.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Würzburg.
- Externer Hinweisgeberschutzbeauftragter Zweibrücken.